Unverbindliches vs. verbindliches Angebot: Was du wissen musst
Was ist der Unterschied zwischen einem unverbindlichen und verbindlichen Angebot? Rechtliche Grundlagen, Formulierungen und wann du was verwendest.
Unverbindliches vs. verbindliches Angebot: Was du wissen musst
Du schickst ein Angebot raus – und der Kunde nimmt es an. Bist du jetzt gebunden? Musst du liefern, auch wenn sich deine Situation geändert hat? Das hängt davon ab, ob dein Angebot verbindlich oder unverbindlich war.
In diesem Artikel erfährst du den Unterschied, wann du was verwendest und wie du dich rechtlich absicherst.
Der wichtigste Unterschied
| Verbindliches Angebot | Unverbindliches Angebot | |
|---|---|---|
| Bindung | Du bist an Preis und Leistung gebunden | Du kannst noch ändern oder ablehnen |
| Annahme | Vertrag kommt sofort zustande | Du musst die Annahme noch bestätigen |
| Risiko | Höher für dich | Niedriger für dich |
| Kundenvertrauen | Höher | Etwas niedriger |
Verbindliches Angebot: Was bedeutet das?
Ein verbindliches Angebot ist rechtlich gesehen eine Willenserklärung. Wenn der Kunde dieses Angebot annimmt, ist der Vertrag geschlossen – ohne dass du nochmal zustimmen musst.
Beispiel:
Du schreibst: "Für die Entwicklung der Web-App biete ich Ihnen einen Festpreis von 15.000 € an. Dieses Angebot ist gültig bis zum 15. Februar."
Der Kunde antwortet am 10. Februar: "Wir nehmen Ihr Angebot an."
→ Der Vertrag ist geschlossen. Du musst liefern, der Kunde muss zahlen.
Wann ist ein Angebot automatisch verbindlich?
In Deutschland gilt: Ein Angebot ist grundsätzlich verbindlich, wenn du nichts anderes schreibst. Das ergibt sich aus §§ 145-148 BGB.
Wenn du also ein Angebot ohne Einschränkungen versendest, bindest du dich daran – zumindest für eine "angemessene Frist". Was angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei IT-Projekten sind das typischerweise 2-4 Wochen.
Vorteile verbindlicher Angebote
- Professionalität: Der Kunde weiß genau, woran er ist
- Vertrauen: Du stehst zu deinem Wort
- Schnellere Entscheidung: Keine Rückfragen nötig
- Klare Verhältnisse: Beide Seiten wissen, was gilt
Nachteile verbindlicher Angebote
- Preisbindung: Wenn du dich verkalkuliert hast, Pech gehabt
- Kapazitätsrisiko: Nimmt der Kunde nach 3 Wochen an, musst du vielleicht andere Projekte absagen
- Marktänderungen: Kosten können sich ändern (Lizenzen, Subunternehmer)
Unverbindliches Angebot: Was bedeutet das?
Ein unverbindliches Angebot ist eine invitatio ad offerendum – eine Einladung, ein Angebot abzugeben. Du sagst im Grunde: "So ungefähr sieht mein Vorschlag aus, aber final verhandeln wir noch."
Beispiel:
Du schreibst: "Unverbindlich schätze ich das Projekt auf ca. 15.000 €. Der finale Preis hängt von der Detail-Analyse ab."
Der Kunde antwortet: "Das klingt gut, machen wir."
→ Kein Vertrag! Der Kunde hat ein Angebot abgegeben, das du noch annehmen musst.
Wie machst du ein Angebot unverbindlich?
Durch klare Formulierungen:
- "Unverbindliches Angebot"
- "Freibleibend"
- "Angebot ohne Gewähr"
- "Vorbehaltlich der finalen Kalkulation"
- "Preise freibleibend"
Wichtig: Der Begriff muss eindeutig sein. "Circa-Preise" oder "Schätzung" sind nicht automatisch unverbindlich.
Vorteile unverbindlicher Angebote
- Flexibilität: Du kannst den Preis noch anpassen
- Weniger Risiko: Bei Kalkulationsfehlern nicht gebunden
- Puffer: Wenn Kunde nach Monaten zusagt, kannst du ablehnen
Nachteile unverbindlicher Angebote
- Weniger Vertrauen: Kunde könnte denken, du stehst nicht zu deinem Wort
- Mehr Rückfragen: "Ist das jetzt der finale Preis?"
- Verzögerungen: Extra Bestätigungsschritt nötig
Wann verwendest du was?
Verwende ein verbindliches Angebot, wenn:
- Du den Umfang genau kennst (klares Briefing)
- Die Kalkulation sicher ist
- Der Kunde zeitnah entscheiden wird
- Du die Kapazität hast
- Es ein Standardprojekt ist
Verwende ein unverbindliches Angebot, wenn:
- Der Umfang noch unklar ist
- Du auf Zulieferer-Preise wartest
- Das Angebot auf einer schnellen Schätzung basiert
- Die Anfrage lange zurückliegt
- Du dir unsicher bist, ob du Kapazität hast
Die Hybrid-Lösung
In der Praxis nutzen viele IT-Berater eine Zwischenform:
"Dieses Angebot ist verbindlich und gültig bis zum 31.01.2025. Nach diesem Datum behalten wir uns eine Preisanpassung vor."
So kombinierst du Verbindlichkeit (der Kunde hat Sicherheit) mit Flexibilität (du bist nicht ewig gebunden).
Rechtliche Formulierungen
Für verbindliche Angebote
"Dieses Angebot ist verbindlich und gültig bis zum [Datum]. Die Annahme kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen."
"Mit Annahme dieses Angebots kommt ein Vertrag zu den genannten Konditionen zustande."
Für unverbindliche Angebote
"Dieses Angebot ist unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande."
"Die genannten Preise sind Schätzwerte. Der finale Preis wird nach Analyse des konkreten Umfangs festgelegt."
Für Hybrid-Lösungen
"Dieses Angebot ist bis zum [Datum] verbindlich. Bei Annahme nach diesem Datum behalten wir uns eine Preisanpassung entsprechend der aktuellen Marktlage vor."
"Der Festpreis gilt bei Projektstart bis spätestens [Datum]. Bei späterem Start erfolgt eine Neukalkulation."
Die häufigsten Fehler
Fehler 1: Gar keine Angabe machen
Ohne Hinweis ist das Angebot verbindlich. Viele Freelancer verschicken Angebote und wissen nicht, dass sie sich damit binden.
Fehler 2: Widersprüchliche Angaben
"Verbindliches Angebot – Preise freibleibend" ist Unsinn. Entscheide dich.
Fehler 3: Zu lange Bindungsfristen
"Gültig für 6 Monate" klingt kundenfreundlich, kann aber zum Problem werden. Kosten ändern sich, Kapazitäten verschieben sich.
Fehler 4: Keine Frist setzen
Ohne Frist gilt eine "angemessene" Frist. Was das bedeutet, ist Auslegungssache – und führt zu Streit.
Fehler 5: Mündliche Angebote
Mündliche Angebote sind auch bindend, aber schwer nachzuweisen. Immer schriftlich anbieten.
Sonderfälle
Angebot widerrufen
Ein verbindliches Angebot kannst du nur widerrufen, wenn dein Widerruf vor oder gleichzeitig mit dem Angebot beim Kunden ankommt (§ 130 BGB). Praktisch fast unmöglich.
Nach Absenden hilft nur:
- Der Kunde lehnt ab
- Die Frist läuft ab
- Der Kunde stimmt einem Widerruf zu
Angebot anfechten
Bei einem Kalkulationsirrtum kannst du das Angebot unter Umständen anfechten (§ 119 BGB). Aber das ist kompliziert, teuer und schadet der Geschäftsbeziehung.
Änderungen nach Annahme
Hat der Kunde ein verbindliches Angebot angenommen, gelten diese Konditionen. Änderungen sind nur mit Zustimmung beider Seiten möglich.
Was gehört in jedes Angebot?
Egal ob verbindlich oder unverbindlich:
- Klare Leistungsbeschreibung – Was genau ist enthalten?
- Preis – Netto oder brutto, mit oder ohne MwSt.
- Zahlungsbedingungen – Wann ist was fällig?
- Gültigkeitsdauer – Bis wann gilt das Angebot?
- Verbindlichkeitshinweis – Verbindlich oder freibleibend?
- Annahmemöglichkeit – Wie kann der Kunde annehmen?
Fazit: Was solltest du nutzen?
Für die meisten IT-Projekte empfehle ich: Verbindliche Angebote mit klarer Frist (14-30 Tage).
Warum? Weil Professionalität und Verbindlichkeit Vertrauen schaffen. Wenn du gut kalkulierst und realistische Fristen setzt, gibt es keinen Grund für Unverbindlichkeit.
Unverbindliche Angebote machen Sinn bei:
- Sehr großen oder komplexen Projekten
- Unsicherem Scope
- Schnellen Schätzungen "auf Zuruf"
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Ein gutes Angebot ist mehr als der richtige rechtliche Rahmen. Es muss überzeugen, den Wert zeigen und professionell wirken.
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