Gewerbesteuer berechnen: Einfache Anleitung für Freelancer
Gewerbesteuer berechnen leicht gemacht: Formel, Freibetrag, Hebesatz erklärt. Mit Rechenbeispiel für IT-Freelancer und Tipps zur Steueroptimierung.
Gewerbesteuer berechnen: Einfache Anleitung für Freelancer
Gewerbesteuer – ein Wort, das viele Selbstständige nervös macht. Muss ich zahlen? Wie viel? Und kann ich sie irgendwo absetzen? In diesem Guide erkläre ich dir alles, was du als IT-Freelancer über die Gewerbesteuer wissen musst.
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf Gewerbebetriebe. Sie geht an die Gemeinde, in der dein Unternehmen sitzt. Im Gegensatz zur Einkommensteuer (die geht ans Finanzamt/Bund/Land) finanziert die Gewerbesteuer deine Kommune.
Wichtig: Nicht jeder Selbstständige zahlt Gewerbesteuer!
Freiberufler vs. Gewerbetreibender
Die erste Frage: Bist du überhaupt gewerbesteuerpflichtig?
Freiberufler (keine Gewerbesteuer)
Wenn du freiberuflich tätig bist, zahlst du keine Gewerbesteuer. Zu den freien Berufen gehören laut § 18 EStG:
- Ärzte, Zahnärzte
- Rechtsanwälte, Steuerberater
- Architekten, Ingenieure
- Journalisten, Übersetzer
- Wissenschaftler, Künstler
- Und: Bestimmte IT-Tätigkeiten
IT-Freelancer: Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Hier wird es kompliziert. Es kommt auf deine konkrete Tätigkeit an:
Eher freiberuflich:
- Software-Entwicklung (eigene kreative Leistung)
- IT-Beratung auf hohem Niveau
- Systemarchitektur
- Wissenschaftliche Programmierung
Eher gewerblich:
- Hardware-Handel
- Standardisierte Web-Erstellung
- Hosting/Provider-Dienste
- Reine Vermittlungstätigkeiten
Im Zweifelsfall: Das Finanzamt entscheidet. Viele IT-Berater werden als Gewerbetreibende eingestuft, auch wenn sie sich selbst als Freiberufler sehen. Hol dir eine verbindliche Auskunft.
Die Gewerbesteuer-Formel
Wenn du gewerbesteuerpflichtig bist, so berechnest du die Steuer:
Gewerbesteuer = (Gewinn - Freibetrag) × Steuermesszahl × Hebesatz
Die Bestandteile:
1. Gewinn Dein Gewinn aus der Gewerbetätigkeit (vor Steuern).
2. Freibetrag: 24.500 € Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €. Erst ab diesem Gewinn fällt Gewerbesteuer an.
Beispiel: Bei 30.000 € Gewinn werden nur 5.500 € besteuert.
Achtung: Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) haben keinen Freibetrag!
3. Steuermesszahl: 3,5% Die Steuermesszahl ist bundesweit einheitlich 3,5%.
4. Hebesatz: Je nach Gemeinde (200-900%) Der Hebesatz wird von deiner Gemeinde festgelegt. Er variiert stark:
| Stadt | Hebesatz |
|---|---|
| München | 490% |
| Frankfurt | 460% |
| Hamburg | 470% |
| Berlin | 410% |
| Düsseldorf | 440% |
| Köln | 475% |
| Stuttgart | 420% |
| Monheim am Rhein | 250% |
| Grünwald | 240% |
Rechenbeispiel: Gewerbesteuer berechnen
Ausgangssituation:
- Gewinn: 80.000 €
- Standort: München (Hebesatz 490%)
- Rechtsform: Einzelunternehmen
Berechnung:
Schritt 1: Freibetrag abziehen
80.000 € - 24.500 € = 55.500 €
Schritt 2: Steuermessbetrag berechnen
55.500 € × 3,5% = 1.942,50 €
Schritt 3: Hebesatz anwenden
1.942,50 € × 490% = 9.518,25 €
Gewerbesteuer: 9.518,25 €
Die Anrechnung auf die Einkommensteuer
Jetzt kommt die gute Nachricht: Die Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet!
Laut § 35 EStG kannst du das 3,8-fache des Steuermessbetrags von deiner Einkommensteuer abziehen.
Im Beispiel:
Steuermessbetrag: 1.942,50 €
Anrechnung: 1.942,50 € × 3,8 = 7.381,50 €
Du kannst also 7.381,50 € von deiner Einkommensteuer abziehen.
Effektive Gewerbesteuer-Belastung:
Gezahlte Gewerbesteuer: 9.518,25 €
Anrechnung: 7.381,50 €
Effektive Mehrbelastung: 2.136,75 €
Faustregel: Bei einem Hebesatz unter 400% ist die Gewerbesteuer für Einzelunternehmer fast vollständig durch die Einkommensteuer-Anrechnung ausgeglichen.
Gewerbesteuer nach Rechtsform
| Rechtsform | Freibetrag | Anrechnung auf ESt |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen | 24.500 € | Ja |
| GbR, OHG, KG | 24.500 € | Ja |
| GmbH | Kein Freibetrag | Nein |
| UG | Kein Freibetrag | Nein |
Für GmbH/UG:
- Kein Freibetrag → Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewinn
- Keine Anrechnung auf Einkommensteuer (Gesellschaft zahlt Körperschaftsteuer)
- Aber: Gewerbesteuer ist Betriebsausgabe und mindert den Gewinn
Gewerbesteuer-Vorauszahlung
Du zahlst Gewerbesteuer nicht erst am Jahresende, sondern in Vorauszahlungen:
-
- Februar
-
- Mai
-
- August
-
- November
Die Höhe basiert auf der letzten Gewerbesteuererklärung. Bei starken Gewinnänderungen kannst du eine Anpassung beantragen.
Gewerbesteuer sparen: Legale Tipps
1. Standort wählen
Der Hebesatz macht einen großen Unterschied:
Beispiel bei 80.000 € Gewinn:
- München (490%): 9.518 € Gewerbesteuer
- Grünwald (240%): 4.662 € Gewerbesteuer
- Ersparnis: 4.856 € pro Jahr
Aber: Du musst dort auch wirklich tätig sein. Briefkastenfirmen erkennt das Finanzamt.
2. Freibetrag nutzen
Für Einzelunternehmer: Solange dein Gewinn unter 24.500 € bleibt, zahlst du keine Gewerbesteuer.
Bei höheren Gewinnen: Überlege, ob du Investitionen vorziehen kannst, um unter den Freibetrag zu kommen (aber nur wenn sinnvoll).
3. Rechtsform prüfen
Manchmal lohnt eine GmbH trotz fehlendem Freibetrag – besonders bei sehr hohen Gewinnen, wo die Körperschaftsteuer (15%) plus Gewerbesteuer günstiger ist als der persönliche Einkommensteuersatz (bis 45%).
4. Hinzurechnungen vermeiden
Bestimmte Kosten werden dem Gewinn für die Gewerbesteuer wieder hinzugerechnet:
- 25% der Miet-/Pachtzahlungen
- 25% der Leasingraten
- 25% der Lizenzgebühren
- Zinsaufwendungen (anteilig)
Prüfe, ob Kauf statt Miete/Leasing sinnvoller ist.
5. Freiberufler-Status anstreben
Wenn deine Tätigkeit Spielraum lässt: Dokumentiere den kreativen, beratenden, wissenschaftlichen Anteil deiner Arbeit. Ein erfahrener Steuerberater kann hier helfen.
Gewerbesteuer-Erklärung
Abgabefrist: 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: Februar des übernächsten Jahres)
Zuständig: Finanzamt (nicht die Gemeinde!)
Formulare:
- GewSt 1 A: Gewerbesteuererklärung
- Bei Personengesellschaften: Zusätzlich Feststellungserklärung
Häufige Fragen zur Gewerbesteuer
Muss ich als Kleinunternehmer Gewerbesteuer zahlen?
Die Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) hat nichts mit der Gewerbesteuer zu tun. Wenn du gewerblich tätig bist und über 24.500 € Gewinn machst, zahlst du Gewerbesteuer – egal ob Kleinunternehmer oder nicht.
Kann ich die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzen?
Nein, seit 2008 nicht mehr. Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe für die Einkommensteuer. Aber du hast die Anrechnung nach § 35 EStG.
Was passiert, wenn ich den Freibetrag knapp überschreite?
Du zahlst nur auf den Betrag über 24.500 €. Bei 25.000 € Gewinn werden nur 500 € besteuert.
Muss ich Gewerbesteuer zahlen, wenn ich im Homeoffice arbeite?
Ja, wenn du gewerblich tätig bist. Maßgeblich ist der Ort der Geschäftsleitung – also dein Homeoffice. Der Hebesatz deiner Wohngemeinde gilt.
Zusammenfassung
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wer zahlt? | Gewerbetreibende (nicht Freiberufler) |
| Ab wann? | Über 24.500 € Gewinn (Einzelunternehmen) |
| Wie viel? | Ca. 7-17% vom Gewinn über Freibetrag |
| Anrechnung? | Ja, 3,8 × Steuermessbetrag auf ESt |
| Sparpotenzial? | Standort, Rechtsform, Freibetrag nutzen |
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