Freelancer-Vertrag richtig gestalten: Muster und Tipps
Was gehört in einen Freelancer-Vertrag? Wichtige Klauseln, Fallstricke und Musterformulierungen für IT-Freelancer. Schützen Sie sich rechtlich.
Freelancer-Vertrag richtig gestalten: Was Sie wissen müssen
Ein guter Vertrag schützt beide Seiten. Als IT-Freelancer brauchen Sie Verträge, die Ihre Interessen wahren, Scheinselbständigkeit vermeiden und für Klarheit sorgen. Dieser Artikel zeigt, worauf es ankommt.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei wichtigen Vertragsthemen konsultieren Sie einen Anwalt.
Warum ein schriftlicher Vertrag unverzichtbar ist
"Wir machen das auf Vertrauensbasis" klingt sympathisch – bis es Probleme gibt.
Ohne Vertrag riskieren Sie:
- Streit über Leistungsumfang
- Zahlungsausfälle ohne Handhabe
- Haftungsfragen ohne Limit
- Scheinselbständigkeits-Vorwürfe
Ein guter Vertrag klärt:
- Was genau geliefert wird
- Wann und wie bezahlt wird
- Wer wofür haftet
- Wie Änderungen gehandhabt werden
- Wie das Projekt endet
Die wichtigsten Vertragsarten
Werkvertrag
Sie schulden ein Ergebnis (das "Werk").
Geeignet für:
- Klar definierte Projekte
- Festpreisangebote
- Einmalige Lieferungen
Eigenschaften:
- Abnahme durch Kunden nötig
- Gewährleistung (Mängelhaftung)
- Risiko liegt beim Freelancer
Beispiel: "Entwicklung einer mobilen App gemäß Spezifikation"
Dienstvertrag
Sie schulden eine Tätigkeit, kein bestimmtes Ergebnis.
Geeignet für:
- Beratungsleistungen
- Time & Material Projekte
- Support und Wartung
Eigenschaften:
- Keine Abnahme nötig
- Keine Gewährleistung
- Risiko beim Auftraggeber
Beispiel: "Beratungsleistungen zur Cloud-Strategie nach Aufwand"
Mischformen
In der Praxis oft hybrid:
- Analysephase als Dienstvertrag
- Implementierung als Werkvertrag
Wesentliche Vertragsklauseln
1. Vertragsparteien
Korrekt identifizieren:
Auftraggeber:
Mustermann GmbH
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Vertreten durch: Max Mustermann (Geschäftsführer)
USt-IdNr.: DE123456789
Auftragnehmer:
Anna Freelancer
IT-Consulting
Freiberuflerweg 2, 54321 Freelancerstadt
Steuernummer: 12/345/67890
2. Leistungsbeschreibung
Präzise formulieren:
Zu vage:
"Der Auftragnehmer entwickelt eine Website."
Besser:
"Der Auftragnehmer entwickelt eine responsive Website basierend auf Next.js mit folgenden Funktionen: [Liste]. Die Details ergeben sich aus dem Pflichtenheft (Anlage 1). Nicht enthalten sind: [Liste]."
Änderungen regeln:
"Änderungen am Leistungsumfang bedürfen der Schriftform und werden als Change Request nach Aufwand berechnet."
3. Vergütung
Festpreis:
Die Vergütung beträgt 25.000,00 € netto.
Zahlungsplan:
- 30% bei Auftragserteilung: 7.500,00 €
- 40% nach Abnahme Konzeptphase: 10.000,00 €
- 30% nach Endabnahme: 7.500,00 €
Time & Material:
Die Vergütung erfolgt nach Aufwand.
Tagessatz (8h): 1.200,00 € netto
Stundensatz: 150,00 € netto
Abrechnung monatlich auf Basis von Tätigkeitsnachweisen.
Angebrochene Stunden werden auf Viertelstunden gerundet.
Zahlungsziel:
Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung
ohne Abzug zahlbar.
Verzug:
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von
9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
4. Termine und Fristen
Meilensteine:
Folgende Meilensteine sind vereinbart:
- M1: Konzept-Abnahme bis 15.02.2026
- M2: Testumgebung bis 15.03.2026
- M3: Go-Live bis 01.04.2026
Die Termine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger
Mitwirkung des Auftraggebers.
Mitwirkungspflichten:
Der Auftraggeber stellt folgende Mitwirkungsleistungen sicher:
- Fester Ansprechpartner mit Entscheidungskompetenz
- Zugänge zu Systemen innerhalb von 5 Werktagen
- Abnahmen innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung
- Bereitstellung von Testdaten
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verschieben die
vereinbarten Termine entsprechend.
5. Abnahme (bei Werkvertrag)
Die Abnahme einzelner Meilensteine erfolgt schriftlich
innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung.
Mängel, die die Nutzung nicht wesentlich einschränken,
berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der Frist, gilt
das Werk als abgenommen.
6. Gewährleistung
Standard:
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen
frei von Mängeln sind und den vereinbarten Anforderungen
entsprechen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
Der Auftragnehmer wird gemeldete Mängel innerhalb
angemessener Frist beheben.
Einschränkungen:
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die
zurückzuführen sind auf:
- Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
- Einsatz außerhalb der spezifizierten Umgebung
- Höhere Gewalt
7. Haftung
Haftungsbegrenzung:
Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig
verursachte Schäden ist beschränkt auf:
- Bei Vermögensschäden: die Höhe der Auftragssumme
- Bei Folgeschäden: ausgeschlossen
Diese Beschränkung gilt nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit,
Personenschäden oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Berufshaftpflicht erwähnen:
Der Auftragnehmer verfügt über eine Berufshaftpflicht-
versicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 € je Schadensfall.
8. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Projekts
erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort.
Ausgenommen sind Informationen, die:
- Öffentlich bekannt sind
- Dem Empfänger bereits bekannt waren
- Von Dritten rechtmäßig erlangt wurden
9. Nutzungsrechte / IP
Standard (Vollübertragung):
Mit vollständiger Zahlung gehen alle Nutzungsrechte an
den erstellten Arbeitsergebnissen auf den Auftraggeber über.
Dies umfasst das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung
und Weitergabe an Dritte.
Open-Source-Komponenten:
Soweit Open-Source-Komponenten verwendet werden, unterliegen
diese den jeweiligen Lizenzbestimmungen. Eine Liste der
verwendeten Komponenten wird mit der Dokumentation übergeben.
Referenzrecht:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt unter Nennung
des Auftraggebers als Referenz zu verwenden, sofern keine
vertraulichen Details offengelegt werden.
10. Kündigung
Ordentliche Kündigung:
Bei Dienstverträgen: Beide Parteien können mit einer Frist
von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.
Bereits erbrachte Leistungen werden vergütet.
Außerordentliche Kündigung:
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
- Wiederholter Verletzung von Vertragspflichten
- Insolvenzantrag einer Partei
11. Scheinselbständigkeit vermeiden
Kritisch – unbedingt beachten:
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als
selbständiger Unternehmer. Ein Arbeitsverhältnis wird
nicht begründet.
Der Auftragnehmer:
- Ist nicht in die betriebliche Organisation eingegliedert
- Bestimmt Arbeitszeit und -ort selbst (soweit projektbedingt möglich)
- Ist für weitere Auftraggeber tätig
- Nutzt eigene Arbeitsmittel
- Trägt unternehmerisches Risiko
Praktische Maßnahmen:
- Keine festen Arbeitszeiten vorgeben
- Kein Pflicht-Büro beim Kunden
- Eigene E-Mail-Adresse nutzen (nicht @kundenmail.de)
- Mehrere Kunden haben (dokumentieren!)
- Eigene Arbeitsmittel nutzen
Vertragsverhandlung: Worauf achten
Verhandlungsposition stärken
Vor der Verhandlung:
- Eigene Schmerzgrenzen kennen
- Standardvertrag vorbereiten
- Alternative Aufträge haben (oder so wirken)
Bei Kundenverträgen:
- Auf kritische Klauseln achten
- Änderungswünsche begründen
- Kompromisse vorschlagen
Warnsignale in Kundenverträgen
Vorsicht bei:
- Unbegrenzte Haftung
- Abtretung aller IP-Rechte inkl. Know-how
- Exklusivität (nur dieser eine Kunde)
- Einseitige Kündigungsrechte
- Unklare Leistungsbeschreibung mit Festpreis
- Nachträgliche Änderungen ohne Vergütung
Das können Sie verhandeln
| Klausel | Problematisch | Verhandelbar zu |
|---|---|---|
| Haftung unbegrenzt | Volles Risiko | Max. Auftragssumme |
| Exklusivität | Abhängigkeit | Branche/Wettbewerber begrenzt |
| Zahlungsziel 60 Tage | Cashflow-Problem | 14-30 Tage |
| Abnahme unbegrenzt | Nie fertig | Max. 10 Werktage |
| Gewährleistung 24 Monate | Zu lang | 12 Monate |
Musterformulierungen
Einleitung
zwischen
[Auftraggeber mit vollständiger Adresse]
- nachfolgend "Auftraggeber" genannt -
und
[Auftragnehmer mit vollständiger Adresse]
- nachfolgend "Auftragnehmer" genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen:
Schlussbestimmungen
§ Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen
der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt
der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten
sich, unwirksame Klauseln durch wirksame zu ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Gerichtsstand ist [Ort], sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
5. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Unterschriften
[Ort], den [Datum]
_____________________________
Auftraggeber
[Name, Funktion]
_____________________________
Auftragnehmer
[Name]
Anlagen nicht vergessen
Typische Anlagen:
- Anlage 1: Leistungsbeschreibung / Pflichtenheft
- Anlage 2: Preisblatt / Tagessätze
- Anlage 3: Zeitplan
- Anlage 4: Abnahmekatalog
- Anlage 5: AGB (falls vorhanden)
Vom Vertrag zum Angebot
Der Vertrag regelt die rechtliche Seite. Aber wie kommen Sie dahin?
Der Prozess:
- Anfrage → Gespräch führen
- Angebot → Leistung und Preis definieren
- Verhandlung → Anpassungen
- Vertrag → Rechtliche Absicherung
- Projekt → Durchführung
Das Angebot ist oft die Basis für den Vertrag. Ein professionelles Angebot spart Vertragsverhandlung.
Fazit
Ein guter Freelancer-Vertrag schützt beide Seiten und schafft Klarheit für die Zusammenarbeit.
Die wichtigsten Punkte:
- Immer schriftlich
- Leistung präzise beschreiben
- Vergütung und Zahlungsziele klar regeln
- Haftung begrenzen
- Scheinselbständigkeit aktiv vermeiden
Bei Unsicherheiten: Investieren Sie in anwaltliche Beratung. Die Kosten sind gering im Vergleich zu den Risiken.
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